1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hundetrainer Marc Schwalbe, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
2.1 Der Veranstalter bietet Beratung, Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter auf seiner Internetpräsenz bekannt gegeben.
2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung („Anmeldung“) auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dies erhängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.
2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für das Training oder einzelne oder mehrere Veranstaltungen(en) an. Die Anmeldung für ein Training kann von dem Teilnehmer nur bis spätestens 36 Stunden vor Trainingstermin kostenlos storniert werden. Kann ein Ersatzteilnehmer gefunden werden, entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Wird kein Ersatzteilnehmer gefunden oder die Abmeldung erfolgt später oder gar nicht, entstehen die vollen Honorarkosten, laut Anmeldung und Veröffentlichung auf der Internetseite. Die Teilnahme an Veranstaltungen kann kostenlos bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn storniert werden, bei Stornierungen bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr fällig. Storniert der Teilnehmer seine Anmeldung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig (Ausnahme: ärztliches Attest, Quarantänebescheinigung).
2.4 Bezieht sich bei einer Gruppenstunde die Teilnahmegebühr auf die Teilnahme am gesamten Kurs, ist sie nicht erstattungsfähig.
2.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist und/oder wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
3. Vertragsdauer und Vergütung
3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
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5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
5.1 Mit der Anmeldung bestätigt der Hundehalter, dass für den teilnehmenden Hund eine gültige Hundehaltehaftpflichtversicherung vorliegt. Sie ist auf Verlangen vorzuzeigen.
5.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer / Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, sodass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer / Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
5.5 Mit der Anmeldung versichert der Hundehalter, dass der teilnehmende Hund behördlich gemeldet ist, über einen vollständigen Impfschutz bzw. im ersten Lebensjahr die empfohlenen Impfungen gem. StikoVet verfügt, regelmäßig entwurmt ist bzw., dass negative Ergebnisse einer Kotuntersuchung vorliegen. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Abgabe der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6. Haftung
6.1 Der Hundetrainer Marc Schwalbe haftet nicht für Körper- oder Sachschäden, die dem Halter sowie dessen gemeldetem Hund unmittelbar oder mittelbar – gleich aus welchem Grunde – entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Marc Schwalbe. Der Halter trägt während Beratung und Training die alleinige Haftung für seinen Hund und dessen Verhalten, auch dann, wenn er ohne Leine geführt wird.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Schäden Dritter stellt der Halter Marc Schwalbe sowie dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wegen Schadensansprüchen jeglicher Art, insbesondere aus Tierhalterhaftung, § 834 BGB im Innenverhältnis frei. Gerichtsstand ist Gotha.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
Döllstädt, 01.07.2023